Wir behalten deine Fristen im Blick. Du musst dich darum nicht kümmern.

Steuererklärung, Quellensteuer, Lohnausweise, MWST. Wir erinnern dich rechtzeitig und reichen fristgerecht ein. Für Firmen und Privatpersonen. In vier Sprachen.
Ein schwarzer Aktenordner mit einem Stapel weißer Dokumente und einem silbernen Stift auf einem weißen Tisch.
Ein lächelnder Mann im weißen Hemd sitzt am Schreibtisch und hält Dokumente, ein weiterer Mann ist unscharf im Vordergrund.
Was wir übernehmen

Alle Steuerarten. Für Firmen und Privatpersonen.

Schweizer Steuerrecht ist komplex. Bund, Kanton und Gemeinde erheben je eigene Steuern, und jede hat eigene Fristen. Wir haben den Überblick, damit du es nicht haben musst.

Steuererklärung

Für GmbH, AG, Einzelfirma und Privatpersonen
Wir erstellen die Steuererklärung vollständig. Direkte Bundessteuer, kantonale Staatssteuer und Gemeindesteuer. Für Kapitalgesellschaften zusätzlich die Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Du unterschreibst, wir reichen ein.

Quellensteuer

Für Arbeitgeber mit ausländischen Mitarbeitenden
Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung zahlen Quellensteuer direkt vom Lohn. Als Arbeitgeber musst du diese monatlich abrechnen und ans Steueramt überweisen. Wir machen das für dich.

Lohnausweise

Jährliche Pflicht für jeden Arbeitgeber
Bis 31. Januar müssen alle Lohnausweise beim Steueramt eingereicht sein. Wir erstellen die Lohnausweise für alle deine Mitarbeitenden, prüfen ob Spesenpauschalen korrekt angegeben sind, und reichen fristgerecht ein.

MWST-Abrechnung

Quartalsweise oder jährlich je nach Abrechnungsart
Mehrwertsteuer ist eine der fehleranfälligsten Steuern. Falsch gebuchte Vorsteuern, vergessene Korrekturen, verspätete Einreichungen. Wir buchen MWST‒konform und reichen die Abrechnung pünktlich ein.

Gewinn- und Kapitalsteuer

Für GmbH und AG in Basel-Stadt und Baselland
Kapitalgesellschaften zahlen Gewinnsteuer auf den Reingewinn sowie Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Wir optimieren die Steuerlast im gesetzlichen Rahmen durch korrekte Rückstellungen, Abschreibungen und Abzüge.

Vermögens- und Einkommenssteuer

Für Privatpersonen in BS, BL und anderen Kantonen
Als Privatperson zahlst du Einkommenssteuer auf Lohn, Rente und Kapitalerträge sowie Vermögenssteuer auf Bankguthaben, Wertschriften und Liegenschaften. Wir machen alle erlaubten Abzüge geltend: Krankheitskosten, Weiterbildung, Schuldzinsen.
Was wir übernehmen

Wir melden uns rechtzeitig. Du musst nichts im Kalender eintragen.

Für jeden Mandanten überwachen wir alle relevanten Steuerfristen. Wenn etwas ansteht, melden wir uns nicht du dich bei uns.
Fristen
Lohnausweise einreichen
Bis 31. Januar des Folgejahres
Jährlich
Quellensteuer-Abrechnung
Bis 10. des Folgemonats
Monatlich
MWST-Abrechnung (quartalsweise)
60 Tage nach Quartalsende
Quartalsweise
Steuererklärung GmbH / AG
6 Monate nach Abschluss
Jährlich
Steuererklärung Privatperson
Kanton Basel-Stadt / Baselland
Jährlich
Wir erinnern dich: Bevor eine Frist näher rückt, melden wir uns aktiv bei dir. Fristverlängerungen beantragen wir wenn nötig.
Hände tippen auf einem Tablet mit einer Kalenderansicht, Stift in der anderen Hand.
direkt erreichen

Quellensteuer: Was steckt dahinter?

Viele Arbeitgeber wissen nicht genau, was sie bei der Quellensteuer schulden. Und viele Mitarbeitende wissen nicht, ob sie zu viel zahlen. Wir klären beides.
Quellensteuer
Wer zahlt Quellensteuer?
Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Also Personen mit B-, L- oder G-Ausweis. Die Steuer wird direkt vom Monatslohn abgezogen.
Was ist die Pflicht des Arbeitgebers?
Jeden Monat die korrekte Quellensteuer berechnen, einbehalten und bis zum 10. des Folgemonats ans Steueramt überweisen. Falsche Tarife oder verspätete Zahlungen führen zu Nachforderungen.
Was änderte sich 2021?
Seit 2021 können Quellenbesteuerte eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen – wenn das Jahreseinkommen über CHF 120'000 liegt oder sie Kapitalerträge haben. Wir prüfen das für jeden Mandanten.
Korrekturen und Rückforderungen
Wenn Quellensteuer falsch berechnet oder zu viel abgezogen wurde, stellen wir Korrekturanträge beim Steueramt. Das passiert öfter als man denkt – wir überwachen das laufend.
Beratung auf Deutsch Beratung auf Türkisch Beratung auf Englisch Beratung auf Kurdisch
Junge Frau in weißem Hemd lächelt hinter einem Empfangstresen mit der Aufschrift "IG TREUHAND".
Abstrakter, dunkelblauer Hintergrund mit sanften Farbübergängen und leichter Vignette.
FAQ

Fragen zu Steuern

Macht ihr auch Privatsteuern?
Ja. Steuererklärungen für Privatpersonen in Basel-Stadt und Baselland. Auch für Angestellte, Rentner, Expats und Personen mit Quellensteuer. Wir schauen, welche Abzüge in deiner Situation möglich sind.
Erinnert ihr mich an meine Fristen?
Ja. Wir führen für jeden Mandanten eine Fristenübersicht und melden uns proaktiv, bevor es knapp wird. Du musst keinen Kalender führen.
Was ist der Unterschied zwischen Staats- und Bundessteuer?
In der Schweiz zahlt man Einkommenssteuer dreifach: direkte Bundessteuer (geht an den Bund), Staatssteuer (geht an den Kanton) und Gemeindesteuer (geht an die Wohngemeinde). Diese werden in einer gemeinsamen Steuererklärung eingereicht, aber separat berechnet.
Was ist Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, also auf Zinsen und Dividenden. Der Bund behält 35% ein. Wer seine Steuererklärung korrekt einreicht, bekommt diesen Betrag zurück. Viele Privatpersonen wissen das nicht und verlieren so Geld.
Kann ich zu euch wechseln, wenn ich schon einen Treuhänder habe?
Das geht problemlos. Wir koordinieren die Übergabe mit deinem bisherigen Treuhänder und sorgen dafür, dass keine Fristen verpasst werden.
Dezente, helle Rasterlinien auf weißem Hintergrund, die ein Karomuster bilden.
Kostenloses Erstgespräch

Steuern abgeben. Fristen vergessen.

Keine Verpflichtung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und du weisst danach, woran du bist.
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